Gutachten

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

gemäß §4, Abs. 1 des BMV-Z wurde durch die gesetzlichen Krankenkassen ein Gutachten für den zahnmedizinischen Teilbereich “Zahnersatz” veranlasst.

Dabei kann es sich um ein

  • Planungs- oder
  • Mängelgutachten

handeln, zu welchen eine zahnärztliche Zuarbeit notwendig wird.

Für eine effiziente und schnelle Bearbeitung bitte ich Sie folgende Unterlagen entweder per KIM (zahnaerzte-buergrwiese@telekom.kim.telematik) oder verschlüsselt per E-Mail an “gutachten@zahnerzte-buergerwiese.de” zu senden:

  • Zahnärztliche Stellungnahme zu der geplanten Versorgung
  • Verifizierung der Basisparameter

– Vitalität
– Perkussion
– Lockerungsgrade
– parodontale Stabilität
– Mundhygiene des Patienten

  • Vorbehandlungen
  • Gesamtplanung ja/nein
  • aktuelle Röntgenbilder.

Bitte senden Sie uns Planungsmodelle erst nach expliziter Aufforderung durch unsere Praxis zu. Nach Sichtung der Unterlagen erfolgt die Entscheidung, ob eine körperliche Untersuchung des Patienten notwendig wird oder ob die Aktenlage aussagekräftig genug ist. Vielen Dank.

Mit kollegialen Grüßen,

S. Silber

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